Vermittlung von polnischen Handwerkern und Mitarbeitern
Seit dem Beitritt Polens in die EU können in den meisten Handwerksberufen qualifizierte polnische Fachleute in selbständiger Stellung ihren Beruf auch in Deutschland verrichten. Ebenso können Mitarbeiter als Arbeitnehmer eingestellt werden.
Die Vermittlungsleistung wird zwischenzeitlich durch viele andere Agenturen übernommen, deshalb wird unsererseits keine solche Dienstleistung mehr angeboten.
Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt
Die Betreuung dieses Sektors ist mit rechtlichen Kenntnissen verbunden und erfordert zumeist eine gründliche juristische Überprüfung bzw. Auskunft. Sollten Sie bereits mit polnischen Handwerkern oder Arbeitskräften zusammenarbeiten, kann hierbei Rechtsanwalt Janus Galka (LL.M. Eur.) juristische Hilfestellung bieten. Seine Tätigkeit erstreckt sich dabei auf folgende Bereiche
- Vertragsgestaltung und Vertragsüberprüfung
- ggf. arbeitsrechtliche Beratung
- Abfassung von juristischen Schriftsätzen in polnischer Sprache
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen polnische Handwerker
- Vertretung vor den Gerichten